RAV Bezug nach langen Ferien?

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Frieda
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Registriert: 03.01.2014, 14:11
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RAV Bezug nach langen Ferien?

Beitrag von Frieda »

Hallo Zusammen

Schön in diesem Forum, bei euch gelandet zu sein.
Ich hoffe jetzt, dass mir jemand bei meinen Fragen weiterhelfen kann. :hilfe:

Folgende Situation:
Mein Betrieb (ich Arbeitnehmer) ist Insolvenz, sodass jeder von uns im Unternehmen beim RAV stempeln gehen muss. :(
(für mich das erste mal überhaupt)
Da ich seit mehr als 1,5 Jahr keine Ferien hatte und mir der ganze aufgekommene Stress in der letzten Zeit noch so ziemlich auf den Knochen liegt, möchte ich gern für 2-3 Monate Ferien machen. :winkewinke:

Selbstverständlich nicht auf die Kosten der Steuerzahler.

Meine Fragen jetzt:
Was passiert wenn ich aus dem Urlaub zurück komme, kann ich mich einfach bei der RAV anmelden und erhalte meine vollen Bezüge (70% vom Nettolohn), obwohl ich die letzten 2-3 Monate nichts in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe :?:
Muss ich trotz Arbeitslosigkeit und ohne Einkommen, weiterhin 100% des Beitrages an meine obligatorische Krankenkasse zahlen :?:

Eure Frieda :danke:
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