Guten Abend
Ich wurde in Deutschland mit einem Geschäftswagen auf der Autobahn - in einer 80-er Zone - mit 113 km/h (netto) geblitzt. Die entsprechende Dienststelle in Deutschland hat meine Firma angeschrieben und um Auskunft gebeten, wer den Wagen zu Zeitpunkt der Geschwindigkeitsüberschreitung gefahren hat. Ich habe alle Angaben wahrheits gemäss ausgefüllt und nach Deutschland zurück gesandt. Kneifen geht gar nicht, Gründe liegen auf der Hand wenn man oft in Deutschland unterwegs ist (muss nicht erläutert werden)
Frage: Kennt sich jemand aus, werden die Schweizer Behörden informiert? Ich frage das, weil in der Schweiz "Die Strafbehörde des Begehungsortes entscheidet über die Strafe" aber "Die Administrativbehörde des Wohnsitzkantons entscheidet über die Administrativmassnahme, ...." (Zitat von der Homepage Strassenverkehrsamt St. Ggallen)
Wäre froh um einen Hinweis von jemandem der sicht auskennt. Danke zum Voraus.
Gruss Mentos
Busse in Deutschland -> Folgen in der Schweiz ?
Re: Busse in Deutschland -> Folgen in der Schweiz ?
Du wirst dich zu dem Thema nur mit den deutschen Behörden auseinandersetzen müssen.
Du hast ja kein schweizer Recht übertreten.
Du hast ja kein schweizer Recht übertreten.

