unser sohn ist ja durch uns haftplfichtversichert.
wie ist das nun, wenn wir die wohnung künden mit all denn schönen malereien mit dem wasserfesten stift auf den tapeten, tür- und fensterrahmen, etc.?
bezahlt die haftplicht das? oder welchen anteil?
was bezahlt die haftplicht
-
schnuesibuesi
- Moderator

- Beiträge: 1449
- Registriert: 25.10.2003, 18:55
- Wohnort: 4123
- Kontaktdaten:
meiner meinung nach zaht das die hausratsversicherung.
also wenn bei uns kratzer sind an der tapete uebernimmt das jedenfalls die hausratversicherung, ebenso wie alle anderen von uns (freund, katzen und mir) verursachten schaeden. ABER du hast sicher noch einen Selbstbehalt.
Ausserdem Waende sollten mind. alle 10 Jahre gestrichen werden. D.h, wenn ihr auszieht, und ihr habt z.B 5 Jahre drin gewohnt, und vorher waren die Waende neu gestrichen, so muesst ihr sowieso nur 50% uebernehmen (bzw. eure hausratvers.). wurden die waende aber vor 9 jahren z.b zum letzen mal gestrichen muesst ihr nur 10% bezahlen!
die haftpflichtversicherung muss nur schaeden von deinem sohn an dritten bzw. an eigentum von dritten bezahlen (exl. wohnung)
das heisst falls euer sohn in unserer wohnung was kaputt macht, muss eure haftpflicht zahlen, nicht aber wenn er in der eigenen wohnung was kaputt macht.
--> bin aber keine Versicherungskauffrau, darum kann ich das nicht mit 100% bestaetigen.
also wenn bei uns kratzer sind an der tapete uebernimmt das jedenfalls die hausratversicherung, ebenso wie alle anderen von uns (freund, katzen und mir) verursachten schaeden. ABER du hast sicher noch einen Selbstbehalt.
Ausserdem Waende sollten mind. alle 10 Jahre gestrichen werden. D.h, wenn ihr auszieht, und ihr habt z.B 5 Jahre drin gewohnt, und vorher waren die Waende neu gestrichen, so muesst ihr sowieso nur 50% uebernehmen (bzw. eure hausratvers.). wurden die waende aber vor 9 jahren z.b zum letzen mal gestrichen muesst ihr nur 10% bezahlen!
die haftpflichtversicherung muss nur schaeden von deinem sohn an dritten bzw. an eigentum von dritten bezahlen (exl. wohnung)
das heisst falls euer sohn in unserer wohnung was kaputt macht, muss eure haftpflicht zahlen, nicht aber wenn er in der eigenen wohnung was kaputt macht.
--> bin aber keine Versicherungskauffrau, darum kann ich das nicht mit 100% bestaetigen.
LG
Schnüsibüsi
Schnüsibüsi
-
schnuesibuesi
- Moderator

- Beiträge: 1449
- Registriert: 25.10.2003, 18:55
- Wohnort: 4123
- Kontaktdaten:
auch wenn die wohnung dritten gehoert bin ich der meinung dass es die hausratversicherung zahlen muss, da es eher ist schaden auswaerts und an dritten. da du der mieter bist, bist du verantwortlich, darum bezahlt es die hausrat und nicht die haftpflicht.
aber eben , bin keine versicherungsspezialistin
aber hast du nirgends die versicherungspolice, damit du nachlesen kannst
aber eben , bin keine versicherungsspezialistin
aber hast du nirgends die versicherungspolice, damit du nachlesen kannst
LG
Schnüsibüsi
Schnüsibüsi
-
schnuesibuesi
- Moderator

- Beiträge: 1449
- Registriert: 25.10.2003, 18:55
- Wohnort: 4123
- Kontaktdaten:
-
schnuesibuesi
- Moderator

- Beiträge: 1449
- Registriert: 25.10.2003, 18:55
- Wohnort: 4123
- Kontaktdaten:
