Hallo
Arbeite als Lehrer und habe unterjährig die Stunden reduziert. Bisher habe ich aber schon 2 Mal den vorherigen Betrag erhalten (als ich noch mehr gearbeitet habe). Im Sommer wird's dann wieder eine nächste offizielle Änderung der Arbeitszeit geben.
Nun meine Frage: bin ich verpflichtet dies meinem Arbeitgeber zu melden oder kann ich abwarten und hoffen, dass sie es nicht merken? Klar ist mir schon, dass, falls sie es merken, ich es zurückzahlen muss inkl. Zinsen. Es geht mir nur darum, ob es strafbar ist, wenn ich es nicht sage und ob mir ev. sogar deshalb gekündigt werden könnte.
Gruss
Thom
Zu viel Lohn - strafbar ohne Selbstmeldung?
Re: Zu viel Lohn - strafbar ohne Selbstmeldung?
Hallo ich kann hier aus der Erfahrung meiner Mutter sprechen.
Hier ist der Fall aufgekommen das Sie eine zeitlang zu viel Geld erhalten hat was ihr aber unbewisst war. Der AG hat von sich aus zu viel Geld überwiesen was aber ungleich des Jahreslohns im Vertrag war.
Nach etwa einem Jahr ist dies dann dem AG aufgefallen und drohte mit einer Anklage wegen unzulässiger Bereicherung. Es war ein ziemlicher Rechtsstreit der ausgebrochen war.
Es reduzierte sich jedoch auf den Punkt dass das zu viel bezahlte Geld teilweise zurück gezahlt wurde das Arbeitsverhältnis aber bestehen blieb. Begründung war das es die Schuld des AG war in diesem Fall.
Du kannst dir also sicher sein das wenn der AG es später merkt das dies je nach AG zum einem zur Rückzahlung führen kann als auch Kündigung.
Es ist sicherlich spannend dabei zu erwähnen das meine Mutter für eine öffentliche Einrichtung als Erzieherin gearbeitet hat.
Hoffe die Info hilft dir ein wenig bei der Entscheidung.
Hier ist der Fall aufgekommen das Sie eine zeitlang zu viel Geld erhalten hat was ihr aber unbewisst war. Der AG hat von sich aus zu viel Geld überwiesen was aber ungleich des Jahreslohns im Vertrag war.
Nach etwa einem Jahr ist dies dann dem AG aufgefallen und drohte mit einer Anklage wegen unzulässiger Bereicherung. Es war ein ziemlicher Rechtsstreit der ausgebrochen war.
Es reduzierte sich jedoch auf den Punkt dass das zu viel bezahlte Geld teilweise zurück gezahlt wurde das Arbeitsverhältnis aber bestehen blieb. Begründung war das es die Schuld des AG war in diesem Fall.
Du kannst dir also sicher sein das wenn der AG es später merkt das dies je nach AG zum einem zur Rückzahlung führen kann als auch Kündigung.
Es ist sicherlich spannend dabei zu erwähnen das meine Mutter für eine öffentliche Einrichtung als Erzieherin gearbeitet hat.
Hoffe die Info hilft dir ein wenig bei der Entscheidung.
Re: Zu viel Lohn - strafbar ohne Selbstmeldung?
An meiner Stelle würde ich das sofort melden. Auch wenn du vielleicht glimpflich davon kommen würdest, so schadest du ggf. deinem Ruf nach Treu und Glauben. Das Gericht könnte dir aber bei einer allfälligen Anzeige unrecht sprechen, aufgrund der bereits erwähnten ungerechtfertigten Bereicherung. Denn liegt in hoher Wahrscheinlichkeit, dass das deinem Arbeitgeber früher oder später auffallen wird.
Schlussendlich sollst du aber selbst abwägen, ob du dich für die Figur des ehrlichen Bürgers oder des "Schmarozers" entscheidest.
Schlussendlich sollst du aber selbst abwägen, ob du dich für die Figur des ehrlichen Bürgers oder des "Schmarozers" entscheidest.
Re: Zu viel Lohn - strafbar ohne Selbstmeldung?
Melden, ich als AG würde da eine Kündigung schreiben oder abmanen.....
Der Klügere gibt solange nach, bis er der Dumme ist.


