Meine Kollegin (Teilzeitkraft) und ich (arbeitssuchend) möchten gerne eine Online Shop eröffnen.
Hab ich das jetzt richtig verstanden, dass ich wenn ich mich selbstständig mache keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosenentschädigung? Der Onlineshop wäre ja auf Dauer und nicht nur für eine gewisse Zeit. Aber trotzdem wäre ich noch vermittelbar, da der Shopaufwand sich in Grenzen halten wird. Irgendwie blick ich da nicht wirklich durch...
Als selbstständig wird man ab einem Jahresumsatz von 2'200 CHF. Wie wird das entschieden? ist es der mögliche Umsatz, welche uns dazu "zwingen" uns als selbstständig zu melden?
Gibt es sonst noch Sachen, welche wir beachten müssten?
Du kannst Dich schon als Selbständig erklären, wenn Du für 100.-- eine Dienstleistung erbringst und das bei den Steuern angiebst.
Wenn Du noch (ich glaube) zu ca. 20% irgendwo angestellt bist, sollte von da auch die AHV/ALV etc für Dich bezahlt werden und somit hast Du auch Anspruch auf Arbeitslosengeld, was jedoch bei 20% nicht viel sein wird.
Falls Du einen komplette Selbständigkeit anstrebst, wo Du keinen eigentlichen Arbeitgeber mehr hast, der Versicherungsleistungen für Dich bezahlt, dann bist Du noch 2 Jahre ALV versichert. Als selbständig Erwerbende(r) kann man sich gegen eine Arbeitslosigkeit nur für sehr viel Geld andersweitig versichern. Lohnt sich nicht.
Wenn Du nach einer Selbständigkeit wieder in das Arbeitnehmer Verhältnis zurückwechselst, dann gelten auch wieder die 2 Jahre. Das heisst, du bezahlst dann zwar 2 Jahre ALV, hast aber keinen Anspruch darauf.
Bin in Eile und erklär gerne das nächste mal mehr.....