Bei der Arbeit - gibts bei euch regeln?

Wie es der Name schon sagt.
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Beitrag von admin »

marta hat geschrieben:...heißt das, ihr trinkt zum mittag ein glas wein?...
wenn es die gelegenheit gibt. warum nicht. aber wenn ich auswärts gehe über den mittag trinke ich oft ein panache. warum auch nicht.
schnuesibuesi
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Beitrag von schnuesibuesi »

ich finde solange es in massen ist...

...1 gläschen oder eine panache oder bier schadet niemandem ....auch nicht der Arbeit :)
LG
Schnüsibüsi
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marta
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Beitrag von marta »

Bild ich wollte ja nicht fragen, aber nun habe ich das wort allzu oft gelesen: was ist eine panache?
lg marta
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Beitrag von admin »

bier und citro (sprite) panachiert, das ist ein panache
logic
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Beitrag von logic »

Hier noch ein paar Antworten.

Ja, wir mussten bezüglich Benutzung EDV eine Erklärung unterschreiben. (Der Rausschmiss erfolgt aufgrund wiederholtem (und verwarntem) Besuch von ********-Sites und ist nach meiner Meinung berechtigt, obwohl der Mitarbeiter 56 Jahre alt ist und so um die 23 Dienstjahre aufweist.)

Wir mussten auch bezüglich Alkoholkonsum eine mehrseitige Erklärung unterzeichnen, die den genauen Ablauf des Prozederes bei Zuwiderhandlung darlegt. Nochmals: jeglicher Alkoholkonsum ist untersagt wenn er dazu führt, dass bei Arbeitsantritt die 0.0 Promille nicht eingehalten werden können. Also auch über Mittag oder für den Pikettdienst während einer ganzen Woche.

Dies gilt für Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ = Stadtreinigung, Abfallentsorgung und Abwasserreinigung)
schnuesibuesi
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Beitrag von schnuesibuesi »

logic hat geschrieben:Hier noch ein paar Antworten.

Ja, wir mussten bezüglich Benutzung EDV eine Erklärung unterschreiben. (Der Rausschmiss erfolgt aufgrund wiederholtem (und verwarntem) Besuch von ********-Sites und ist nach meiner Meinung berechtigt
also wir mussten auch eine erklärung unterschreiben, damit wir die nutzung des internet nicht *missbrauchen*. und ich finde es auch ok, dass man nicht auf ********-Sites gehen darf (intressiert mich jetzt wirklich absolut nicht)
logic hat geschrieben: Wir mussten auch bezüglich Alkoholkonsum eine mehrseitige Erklärung unterzeichnen, die den genauen Ablauf des Prozederes bei Zuwiderhandlung darlegt. Nochmals: jeglicher Alkoholkonsum ist untersagt wenn er dazu führt, dass bei Arbeitsantritt die 0.0 Promille nicht eingehalten werden können. Also auch über Mittag oder für den Pikettdienst während einer ganzen Woche.
das finde ich hingegeben ein bisschen krass..ich finde ja schon gut, dass man nicht *besoffen* am arbeitsplatz erscheinen soll...aber gerade so krass...v.a. bei Pikettdienst...
LG
Schnüsibüsi
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