Aus Wut mit Auto Radfahrer «abgeschossen»
In einem Wutanfall hat ein junger Automobilist in Dübendorf absichtlich einen Velolenker angefahren und verletzt. Während der Staatsanwalt gestern für den Täter eine Gefängnisstrafe von vier Jahren verlangte, gab das Obergericht ein Gutachten über den psychisch angeschlagenen Angeklagten in Auftrag.
die verdeidigung plädiert auf unzurechnungsfähig. es sei lediglich eine busse von 100.- für das gelegentliche haschischrauchen zu verhängen.
was soll das?
dieser mann fuhr absichtlich in einen velofahrer, weil dieser angeblich ein auto bespuckt hat. das opfer wurde kurz mitgeschleopt und flog dann 20 meter durch die luft. und so etwas soll freispruch geben?
das mag ja sein, aber warum schützt unzurechenbarkeit vor einer harten strafe? es wird ja so oft benutzt, um etwas milder davon zu kommen oder gar frei gesprochen zu werden.