Naddel hat beim Arbeitsamt einen Dringlichkeitsantrag auf eine Wohnung gestellt und Hartz IV beantragt. da wird sie sich aber umstellen müssen in ihrem Lebensstil.
http://www.focus.de/kultur/kino_tv/raus ... 67465.html
Schön finde ich, wie im Amtsdeutsch eine Wohnung definiert wird :
Eine Wohnung ist demnach eine „Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen“, die die Führung eines selbstständigen Haushaltes ermöglicht. Eine Wohnung muss von anderen Wohnungen baulich abgetrennt und in sich abgeschlossen sein sowie einen eigenen Eingang besitzen. Zudem muss eine Wohnung mindestens 23 Quadratmeter Wohnfläche betragen. Damit die Führung eines selbstständigen Haushalts möglich ist, muss in der Wohnung ein WC, eine Dusche oder ein Bad sowie eine Küche verfügbar sein.
Alles klar ?

