Mietrecht Kündigung

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Micha10
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Mietrecht Kündigung

Beitrag von Micha10 »

Mein Vermieter hat nach dem ich eingezogen bin ohne Vorkenntnisse meine komplette Heizung repariert und meinte, dass ich deswegen mehr Miete zahlen muss. Darf er das einfach machen? Wie sieht es mit der Mietrecht Kündigung aus?
Corona
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Re: Mietrecht Kündigung

Beitrag von Corona »

Keine Ahnung ob er das darf oder nicht, klingt für mich doch aber sehr spanisch...
peterle9
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Re: Mietrecht Kündigung

Beitrag von peterle9 »

Wie hat dein Vermieter die Heizung reparieren lassen? Müsste doch im Mietvertrag festgehalten sein, wie hoch die Betriebskosten und Heizkosten sind.Dein Vermieter kann höchstens eine Erhöhung der Vorauszahlung für die Heizkosten verlangen muss dies aber auch schriftlich tun.
lacoste
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Re: Mietrecht Kündigung

Beitrag von lacoste »

peterle9 hat geschrieben:Wie hat dein Vermieter die Heizung reparieren lassen? Müsste doch im Mietvertrag festgehalten sein, wie hoch die Betriebskosten und Heizkosten sind.Dein Vermieter kann höchstens eine Erhöhung der Vorauszahlung für die Heizkosten verlangen muss dies aber auch schriftlich tun.
Viel wichtiger als die Heizkosten ist es auch zu wissen wie man seinen Zinssatz auf sein Haus abbezahlen muss. Kenne wenige Resourcen, wo man sich darüber informieren kann. Hab mir mal mehr dazu hier angeschaut http://www.baufinanzierung.org/zinsfest ... -zinssatz/ :!: :?: :oops: :P :x
Raphy
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Re: Mietrecht Kündigung

Beitrag von Raphy »

Hallo Micha10

Ihr Vermieter muss sich grundsätzlich an die Bestimmungen der Mietzinserhöhung erhalten. Die Mietzinse können jederzeit auf den nächstmöglichen Kündigungstermin erhöht werden, wobei jedoch einige Regeln (Frist – in der Regel 3 Monate plus 10 Tage –, vom Kanton genehmigtes Formular, Begründung) einzuhalten sind. So schulden die Vermieter den Mietern eine klare Begründung der Erhöhung. Gründe können eine Erhöhung des Referenzzinssatzes, die allgemeine Teuerung, oder in Ihrem Fall höhere Unterhaltskosten sein.

Haben Sie Zweifel an der Rechtmässigkeit der Erhöhung, können sie sich an die zuständige Schlichtungsbehörde wenden. Diese hilft einerseits beratend, ist andererseits aber auch Anlaufstelle, wenn eine Mieterin oder ein Mieter die Erhöhung (innerhalb von 30 Tagen) anfechten will. In diesem Fall ist die Mieterschaft gesetzlich vor einer Kündigung geschützt. Der Mietzins muss jedoch unbedingt weiterbezahlt werden, allenfalls auf einer von der Schlichtungsbehörde bezeichneten Stelle hinterlegt werden.

Beste Grüsse
Maden1928
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Re: Mietrecht Kündigung

Beitrag von Maden1928 »

Ich verstehe auch nicht, wie ein Vermieter die komplette Heizung sanieren kann ohne Kenntnis des Mieters. Komplett heißt für mich-auch die Heizkörper wurden ausgetauscht. Ist der einfach in der Wohnung gewesen? Das wäre ja der Hammer, wo bleibt da die Privatsphäre?
Fairld
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Re: Mietrecht Kündigung

Beitrag von Fairld »

Also wenn es eine Reparatur ist, kann er dir das nicht so einfach auf die Rechnung setzen. Bei Modernisierung ist das was anderes, aber dann muss er dich auch fragen. So einfach geht das ja nun nicht.
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Vestoing57
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Re: Mietrecht Kündigung

Beitrag von Vestoing57 »

Der Vermieter muss dir vorher bescheid sagen wenn er in die Wohnung will. Einen anderen Weg gibt es gar nicht. Sehen denn die Heizkörper denn neu aus? Oder hat er einfach irgendwas aufgeschrieben? Also da sind echt viele Fragen bei mir gerade wäre toll wenn du die beantworten könntest.
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letsdoit
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Re: Mietrecht Kündigung

Beitrag von letsdoit »

Hallo,
dein Fall klingt wirklich nach einer ziemlich heiklen Angelegenheit. Grundsätzlich darf dein Vermieter nicht einfach eigenmächtig die Miete erhöhen, nur weil er nach deinem Einzug eine Reparatur durchgeführt hat. Reparaturen an bestehenden Einrichtungen, wie zum Beispiel der Heizung, gehören normalerweise zu den Instandhaltungspflichten des Vermieters und dürfen nicht einfach auf den Mieter umgelegt werden. Eine Mieterhöhung ist grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, etwa bei einer formell korrekten Modernisierung oder einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, und selbst dann muss sie klar und schriftlich begründet werden.

Was die Kündigung im Mietrecht angeht: Der Vermieter darf dir wegen einer solchen Auseinandersetzung nicht einfach kündigen. Eine Kündigung ist an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft, vor allem im Wohnraummietrecht. Wenn du rechtliche Unterstützung suchst oder deinen Fall prüfen lassen möchtest, empfehle ich dir, dich an einen Experten für Mietrecht zu wenden. Eine gute Anlaufstelle ist die Kanzlei für Rechtsberatung Passau, hier finden. Dort bekommst du kompetente Hilfe rund um Mietrecht und kannst klären, wie du dich gegen unrechtmäßige Forderungen wehren kannst.
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