Kann ich andere Reifen fahren als im Fahrzeugschein eingetragen?

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Engelstochter
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Kann ich andere Reifen fahren als im Fahrzeugschein eingetragen?

Beitrag von Engelstochter »

Viele Autofahrer stellen sich irgendwann die Frage, ob sie andere Reifen montieren dürfen als die, die im Fahrzeugschein eingetragen sind. Sei es aus optischen Gründen, für ein sportlicheres Fahrverhalten oder weil man schlichtweg ein anderes Reifendesign bevorzugt – die Motivation ist vielfältig. Doch bevor man neue Reifen bestellt oder gar montieren lässt, sollte man genau wissen, was erlaubt ist und was nicht. Denn die Reifengröße und -spezifikation sind nicht nur für die Fahrsicherheit entscheidend, sondern auch ein rechtlich sensibles Thema. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, riskiert den Verlust der Betriebserlaubnis seines Fahrzeugs und im schlimmsten Fall den Versicherungsschutz. Es ist also unbedingt ratsam, sich vor dem Kauf genau zu informieren und die gesetzlichen Regelungen zu beachten.


Wo finde ich die richtigen Reifenangaben?

Die sichersten Angaben zu den zulässigen Reifengrößen finden Sie in Ihrem Fahrzeugschein oder in der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Beim älteren Fahrzeugschein sind die erlaubten Größen in den Feldern 20 bis 23 vermerkt. In der neueren Zulassungsbescheinigung Teil 1 finden Sie die Reifengröße im Feld 15. Diese Angaben sind verbindlich, da sie von den Fahrzeugherstellern geprüft und vom TÜV genehmigt wurden. Sie dürfen also bedenkenlos alle Reifengrößen fahren, die dort eingetragen sind.

Allerdings sollten Sie sich nicht ausschließlich an den Reifen orientieren, die aktuell auf Ihrem Auto montiert sind. Es kann nämlich vorkommen, dass der Vorbesitzer andere Reifen aufgezogen hat, die nicht mehr den genehmigten Dimensionen entsprechen. In diesem Fall wäre eine erneute Eintragung notwendig, bevor Sie das Fahrzeug weiterhin mit dieser Bereifung fahren dürfen.


Alternative Reifengrößen: Was ist erlaubt?

Neben den Angaben im Fahrzeugschein gibt es häufig weitere zugelassene Reifengrößen, die in der sogenannten EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, kurz CoC) vermerkt sind. Diese Bescheinigung ist ein offizielles Dokument des Herstellers, das beim Fahrzeugkauf mitgeliefert wird. Sollten Sie keine CoC-Bescheinigung besitzen, können Sie diese beim Hersteller oder Händler nachträglich anfordern. Darin finden sich alle Reifendimensionen, die Sie ohne zusätzliche Eintragung legal fahren dürfen.

Wenn Sie Reifen montieren möchten, die nicht im Fahrzeugschein oder in der CoC aufgeführt sind, benötigen Sie eine Einzelabnahme durch den TÜV oder eine andere technische Prüforganisation. Der Prüfingenieur entscheidet, ob die neuen Reifen in Bezug auf Fahrverhalten, Freigängigkeit und Sicherheit genehmigungsfähig sind. Erst nach erfolgreicher Prüfung und Eintragung in die Fahrzeugpapiere dürfen diese Reifen offiziell genutzt werden.


Unterschiede zwischen altem Fahrzeugschein und neuer Zulassungsbescheinigung

Ein wichtiger Punkt, der häufig übersehen wird, ist der Unterschied zwischen alten und neuen Fahrzeugpapieren. In älteren Fahrzeugscheinen sind meist mehrere Reifengrößen aufgeführt, die für das jeweilige Modell freigegeben sind. Damit haben Fahrzeughalter eine größere Auswahl und müssen seltener zusätzliche Eintragungen vornehmen lassen.

In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 hingegen ist oft nur eine Reifengröße vermerkt. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Sie ausschließlich diese fahren dürfen. Auch hier gilt: Weitere zugelassene Größen sind in der CoC-Bescheinigung zu finden. Es lohnt sich daher, diese Unterlagen genau zu prüfen, bevor Sie neue Reifen bestellen oder montieren lassen.


Folgen bei nicht zugelassener Bereifung

Viele unterschätzen die rechtlichen Konsequenzen, wenn sie unzulässige Reifen aufziehen. Wird bei einer Verkehrskontrolle oder einem Unfall festgestellt, dass Sie eine nicht eingetragene Reifengröße fahren, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Das führt nicht nur zu einem empfindlichen Bußgeld, sondern kann auch dazu führen, dass die Versicherung im Schadensfall nicht zahlt. Zudem kann eine falsche Bereifung das Fahrverhalten massiv beeinträchtigen – etwa durch veränderten Bremsweg, unpräzise Lenkung oder erhöhten Reifenverschleiß.

Daher gilt: Nur Reifen montieren, die in den Fahrzeugpapieren oder in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung ausdrücklich zugelassen sind. Falls Sie andere Größen wünschen, ist eine Abnahme durch den TÜV zwingend erforderlich.


Zu beachten: Rechtliche Hinweise und sichere Auswahl

Ein besonders hilfreicher Ratgeber dazu findet sich unter felgenladen24.de/blog/kann-ich-andere-reifen-fahren-als-im-fahrzeugschein-eingetragen – „Kann ich andere Reifen fahren als im Fahrzeugschein eingetragen?“ von Felgenladen24. Dort werden alle wichtigen Punkte rund um Reifengrößen, Fahrzeugschein, CoC und Zulassung übersichtlich erklärt. Der Artikel hebt hervor, worauf Autofahrer besonders achten müssen, um keine Risiken bei Versicherung, TÜV und Verkehrssicherheit einzugehen. Außerdem erfahren Sie dort, wie Sie mithilfe des Felgen- und Reifen-Konfigurators von Felgenladen24 in wenigen Klicks herausfinden können, welche Reifengrößen für Ihr Fahrzeugmodell zugelassen sind – rechtssicher und unkompliziert.


Winterkompletträder als praktische Lösung

Wer im Winter nicht ständig Reifen wechseln möchte, setzt am besten auf Winterkompletträder – also eine Kombination aus Felgen und Reifen, die bereits vormontiert geliefert werden. Damit sparen Sie Zeit und Kosten beim saisonalen Wechsel und sind gleichzeitig optimal für Schnee, Eis und Streusalz gerüstet. Wichtig ist jedoch, dass diese Räder exakt den zugelassenen Dimensionen entsprechen. Zudem müssen Winterreifen mit dem sogenannten Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sein, um gesetzeskonform zu sein.

Darüber hinaus profitieren Sie von einem gleichmäßigeren Verschleiß, einer längeren Lebensdauer der Sommerreifen und einer besseren Haftung bei niedrigen Temperaturen. Wer also Wert auf Sicherheit, Komfort und langfristige Wirtschaftlichkeit legt, sollte über die Anschaffung von Winterkompletträdern nachdenken.
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