Welche Versicherungen sind steuerlich absetzbar?

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Engelstochter
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Welche Versicherungen sind steuerlich absetzbar?

Beitrag von Engelstochter »

Viele Versicherungen lassen sich in Deutschland grundsätzlich steuerlich berücksichtigen, aber längst nicht jede Police wirkt sich am Ende auch wirklich steuermindernd aus. Entscheidend ist, ob die Beiträge als Sonderausgaben oder als Werbungskosten einzuordnen sind und ob dafür noch Spielraum innerhalb der gesetzlichen Höchstbeträge besteht. Besonders wichtig sind dabei die Regeln aus § 10 EStG zu den Vorsorgeaufwendungen. Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind steuerlich besonders stark begünstigt, während viele andere Versicherungen nur eingeschränkt oder in der Praxis oft gar nicht mehr zusätzlich wirken.

Am wichtigsten sind zunächst die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung. Die steuerlich absetzbaren Basisbeiträge zu diesen beiden Versicherungen können als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das betrifft bei gesetzlich Versicherten die entsprechenden Pflichtbeiträge und bei privat Versicherten den Anteil, der dem Leistungsniveau der gesetzlichen Grundversorgung entspricht. Gerade diese Beiträge sind oft der größte absetzbare Versicherungsblock in der Steuererklärung.

Ebenfalls relevant sind Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und in vielen Fällen auch zur Basisrente/Rürup-Rente. Diese Altersvorsorgeaufwendungen sind seit 2023 zu 100 Prozent bis zum jeweils geltenden Höchstbetrag als Sonderausgaben abziehbar. Dadurch sind sie vor allem für Selbständige, gut verdienende Angestellte und Beamte mit ergänzender Altersvorsorge interessant. Riester-Verträge laufen steuerlich über eigene Förderregeln nach § 10a EStG und werden nicht einfach wie normale Versicherungen behandelt.

Daneben gibt es weitere Policen, die grundsätzlich unter die sonstigen Vorsorgeaufwendungen fallen können, zum Beispiel die Arbeitslosenversicherung, bestimmte Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, Unfallversicherungen, Haftpflichtversicherungen oder auch bestimmte Lebensversicherungen, sofern sie die steuerlichen Voraussetzungen erfüllen. Das Problem in der Praxis: Für diese sonstigen Vorsorgeaufwendungen gilt meist ein Höchstbetrag von 1.900 Euro für Arbeitnehmer und Rentner mit steuerfreiem Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung beziehungsweise 2.800 Euro für Selbständige ohne solchen Zuschuss. Da allein die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung diesen Rahmen häufig schon ausschöpfen, verpuffen zusätzliche Versicherungen steuerlich oft.

Trotzdem sollte man diese Beiträge nicht einfach weglassen. Gerade bei Selbständigen, privat Versicherten oder Personen mit besonderen Einkommenssituationen kann noch Luft im Höchstbetrag sein. Dann können etwa Privathaftpflicht, Berufsunfähigkeit oder eine Unfallversicherung doch noch einen steuerlichen Effekt haben. Wichtig ist außerdem die genaue Einordnung: Eine Police kann teilweise privat und teilweise beruflich veranlasst sein. Dann kommt es darauf an, welcher Anteil steuerlich wo angesetzt wird.

Ein Sonderfall sind beruflich veranlasste Versicherungen. Beiträge mit direktem Berufsbezug können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das betrifft zum Beispiel den beruflichen Anteil einer Rechtsschutzversicherung, Haftpflichtversicherung oder Unfallversicherung. Der Vorteil: Werbungskosten laufen nicht über die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen. Wer also eine Versicherung speziell für den Job abgeschlossen hat oder einen klar abgrenzbaren beruflichen Anteil nachweisen kann, sollte das in der Steuererklärung sauber trennen.

Nicht jede Versicherung ist dagegen steuerlich relevant. Eine Hausratversicherung ist privat normalerweise nicht absetzbar. Auch eine reine Rechtsschutzversicherung für private Streitigkeiten oder viele klassische Sachversicherungen bringen steuerlich meist nichts. Hier lohnt es sich, die Begriffe nicht zu vermischen: Nur weil eine Versicherung wichtig oder teuer ist, heißt das nicht automatisch, dass das Finanzamt sie anerkennt. Maßgeblich ist immer der konkrete steuerliche Zweck der Absicherung.

Wer sich bei der Auswahl und Einordnung unsicher ist, kann sich an einen spezialisierten Makler wenden. Ein Beispiel ist die UFKB in Stuttgart, erreichbar unter https://www.ufkb.de/standorte/versicher ... -stuttgart. Laut Unternehmensdarstellung arbeitet UFKB als ungebundener Versicherungsmakler seit 2001, bietet auch Onlineberatungen an und ist besonders auf Berufsunfähigkeitsversicherung, Private Krankenversicherung, Beihilfeversicherung, Dienstunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge spezialisiert. Gerade bei komplexen Fällen mit Gesundheitsfragen oder beim Vergleich vieler Tarife kann so eine spezialisierte Beratung hilfreich sein.

Für die Praxis heißt das: Am sichersten steuerlich wirksam sind meist Kranken-, Pflege- und Altersvorsorgebeiträge. Andere Versicherungen wie Haftpflicht, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung können zwar grundsätzlich absetzbar sein, bringen aber oft nur dann einen zusätzlichen Vorteil, wenn die Höchstbeträge noch nicht ausgeschöpft sind oder ein beruflicher Bezug vorliegt. Wer seine Steuererklärung macht, sollte deshalb alle Versicherungsbeiträge erfassen, aber zugleich realistisch einschätzen, welche davon tatsächlich steuermindernd wirken. Im Zweifel lohnt sich ein Blick in die Beitragsbescheinigungen oder eine individuelle steuerliche Beratung, damit kein möglicher Abzug übersehen wird.
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