Die Konsumentenzeitschrift saldo in der Ausgabe 7/04 vom 14. April 2004 hat geschrieben:Wer ein Radio- oder ein TV-Gerät besitzt, zahlt Gebühren. Jetzt will die Billag auch PC-Benutzer zur Kasse bitten.
Schlechte Nachrichten für PC-Besitzer. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) und die Swisscom-Tochter Billag wollen eine neue Einnahmequelle erschliessen. Wer einen PC sein Eigen nennt, soll ab sofort Radiogebühren bezahlen. Die Billag ist für das Inkasso der Radio- und Fernsehgebühren zuständig.
Fast jeder PC-Besitzer könnte heute übers Internet Radio hören. Ob er das aber auch wirklich will, ist eine andere Frage: Die entsprechenden Programme wie Real- oder Mediaplayer werden den Kunden heute aufgedrängt - sie sind beim Kauf eines Geräts im Preis meistens inbegriffen.
Für Billag-Sprecher Jonny Kopp spielt das keine Rolle. Das Gesetz stufe jedes empfangsbereite Gerät als gebührenpflichtig ein. «Wer kein Radio besitzt und die Programme via PC empfängt, muss sich trotzdem anmelden», behauptet er. Bakom-Sprecher Bernhard Bürki spricht von «seltenen Fällen» - die meisten Leute hätten ja zu Hause ein gebührenpflichtiges Radiogerät.
Nur: In vielen Unternehmen stehen weder Radios noch TV-Apparate - dafür Computer, und zwar nur zum Arbeiten! Bürki: «Firmen, welche die entsprechende Software sperren lassen, sind von der Gebührenpflicht befreit.»
Für Hans Ruedi Schmid, Chef der saldo-Rechtsberatung, gehen Bakom und Billag ganz klar zu weit: «Wenn via Internet schwarze Socken angeboten werden, muss ich diese auch nur bezahlen, sofern ich sie bestellt habe.» Das Gleiche gelte auch für den Empfang von Radioprogrammen. Fazit: Wer mit dem PC nicht Radio hört, muss nichts bezahlen.
Zitat mit Genehmigung von Saldo. Hier gehts zum originalartikel.
auf billag.ch kann man nachlesen, für was man eigentlich bezahlt. FAQ
Die politischen Fragen
12. Wofür werden die Empfangsgebühren verwendet ?
Mit dem grössten Teil der Empfangsgebühren werden die Programme der SRG SSR idée suisse finanziert (Service Public). Weiter erhalten lokale Radio- und Fernsehveranstalter einen Beitrag, wenn sie einen wesentlichen Informationsauftrag erfüllen und sich nicht ausschliesslich durch Werbung finanzieren können. Ausserdem werden die Ausgaben für die Frequenzverwaltung (BAKOM) und die Kosten für das Inkasso der Empfangsgebühren (Billag) gedeckt.
also, wenn ich gelegentlich einen "reinen" internetradio höre, warum sollte ich dann etwas bezahlen? die swisscom verdient schon an meinem adsl-anschluss und der bund hat mit einem radio aus hawaii oder von der tschechei über internet nichts zu tun.
Fragen zu diversen Aspekten der Gebührenpflicht
15. Muss ich auch Gebühren zahlen, wenn ich das Fernsehgerät nur als Monitor für Videos und / oder Computerspiele benutze ?
Wenn das Gerät technisch in der Lage ist, Programme zu empfangen, sind Sie melde- und gebührenpflichtig. Es reicht nicht, die Antenne abzuhängen oder das Gerät nicht an das Kabelnetz anzuschliessen. Nur wenn keinerlei funktionierende Antenneninfrastruktur (Satellitenspiegel, Zimmerantenne oder Kabelnetzanschluss) vorhanden ist, besteht für das Fernsehgerät keine Meldepflicht.
16. Warum muss ich Gebühren zahlen, wenn ich nur ausländische Programme mit der Satellitenschüssel konsumiere ?
Die Gebühr ist dem Bund dafür geschuldet, dass Programme empfangen werden. Welche Programme auf welchem Wege empfangen werden, spielt dabei keine Rolle (vgl. Frage 3 ).
ich verstehe die welt nicht mehr, wie wäre es mit:
ich könnte auch für ein stück autobahn zwischen bern und zürich eine gebühr erheben, ist ja auch nicht mir.
17. Ist in der Fernsehgebühr auch das Radio eingeschlossen ?
Nein, die Melde- und Gebührenpflicht besteht für Radio und Fernsehen separat. Wenn Sie Radio und Fernsehen besitzen, müssen Sie sich für beide Medien anmelden. Gebührentabelle.
ist ja auch schöner, zweimal zu verdienen. 450.--/Jahr/Haushalt)
20. Muss ich das Autoradio bei der Billag anmelden ?
Der Empfang von Radioprogrammen ist melde- und gebührenpflichtig auch wenn dafür nur ein Autoradio benützt wird. Ist der Haushalt jedoch bereits angemeldet, so gilt das Autoradio der Bewohner ebenfalls als angemeldet.
jaja, und wo bekommt man ein autocdplayer? will ja nur musik hören und keine kostenpflichtige werbung
24. Wir sind Mieter und bezahlen für Radio und Fernsehen schon mit den Mietnebenkosten. Warum müssen wir auch noch Billag Empfangsgebühren bezahlen ?
Viele Vermieter ziehen die Kosten für den Anschluss ans Kabelnetz mit den Mietnebenkosten ein. Der Kabelnetzanschluss und die Empfangsgebühren haben jedoch nichts miteinander zu tun.
wenn ich das nicht nutze, kann ich dann von der vermieterin das geld zurückfordern?
kleinen Tip noch an die billag
es gibt auch schon handies mit radio. na? klingelts?



