Kampf gegen Kinderhandel

Schule, Freunde, Spielen,... es kommt immer mehr dazu. Hier hat es Platz für Freuden und Sorgen der 6 bis 12 jährigen Kinder.
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maerchenmond
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Kampf gegen Kinderhandel

Beitrag von maerchenmond »

In der Schweiz ist Kinderhandel dann verboten, wenn diese sexuell ausgebeutet werden. Der Bundesrat will nun, das Verbot auch bei Zwangsarbeit oder Organhandel gilt.

Der Kinderverkauf zu Zweck des Organhandels und der Zwangsarbeit soll in der Schweiz strafbar werden. ( wie bitte? das war bisher bei uns erlaubt? in der schweiz? überhaupt, "kinderverkauf zum zwecke von" ja ist den kinderverkauf zu einem anderen zwecke legal?)

Scheusslich!!!!!

Der Bundesrat hat am Freitag Gesetzesänderungen vorgelegt, die zur Ratifizierung eines UNO-Protokolls notwending sind. Dieses Fakultativprotokoll ergänzt und erweitert das Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Es verbietet den Verkauf von Kindern,die Kinderprostitution und die Kinderpornografie. ( das wurde dan aber auch zeit. können es zwar immer noch nicht glauben das es bis jetzt noch nicht war)

SVP DAGEGEN. Den dort festgeschriebenen Anforderungen genügt das Schweizer Recht weitgehend. Einzige Ausnahme bildet der Stafbestand des Menschenhandels. Das Strafgesetzbuch stellt nur den Handel zum zweck der sexuellen Ausbeutung unter Strafe.

Neu soll auch der Handel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft und der Entnahme von Organen strafbar sein.

Der Bundesrat hatte im Herbst 2003 eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Am freitag nahm er von den Antworten Kenntnis. Laut dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheit haben alle Vernehmlaassungsteilnehmer die Ratifizierung des Protokolls befürwortet - mit Ausnahme der SVP. ( Die SVP..... jeder Komentar ist veschwendete zeit. die nächsten wahlen kommen bestimmt.)

Gestützt auf die Ereignisse der Vernehmlassung wurde der neue Gesetzesartikel überarbeitet. Ergänzt wurde die Definition des Begriffs " Menschenhandel". Ausserdem wird Kinderhandel neu speziell erwähnt und mit schärferen Sanktionen geahndet.

DURCHGANGSLAND SCHWEIZ:

Nach angaben von Terre des hommes dient die Schweiz des Öfteren als Durchgangsland für Kinderhändler. Der eigentliche Kinderhandel sei weniger häufig. Ausgebeutet würden Jugendliche insbesonder als Drogenkuriere. Es seien aber auch fälle von unrechtmässiger Adoption oder Zwangsheirat bekannt.

Die Generalversammlung der UNO hatte das Fakultativprotokoll im Mai 2000 verabschiedet. Das Zusatzprotokoll trat am 18. Januar 2002 in Kraft. in der Schweiz muss die Ratifizierung noch vom Parlament genehmigt werden. (Wir hoffen das dies einstimmig geschied. Aber Kinder sind halt kein Thema bei dem man sich profilieren kann.)
rhiannon
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Beitrag von rhiannon »

:shock: es erstaunt mich dass die rechte der kinder so schlecht geschützt sind in unseren gesetzen! wenn man dagegen ein kind adoptieren möchte werden einem die grössten steine in den weg gelegt.

organhandel, kinderpornographie, ... - menschen können sooo grausam sein! :cry:

ich hoffe auf jedenfall dass das gesetz durchkommt
Gewissen
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Beitrag von Gewissen »

Ob Kinder oder Erwachsene ....

Kinder sind Menschen und bei Menschen sollte grundsätzlich Organhandel (wer Geld hat regiert), Zwangsprostitution und Menschenhandel verboten sein. Dass dabei überhaupt zwischen Kinder und Erwachsene unterschieden wird ist ein Indiz dafür dass es mit unserer Gesellschaft bergab geht. :cry:
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