Vertragsrecht

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HearthStone
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Vertragsrecht

Beitrag von HearthStone »

Hallo

folgender Fall:

Person A hat Person B ihren Hund per Schutz Vertrag verkauft.
Im Vertrag ist nicht von Besitzern die Rede, sondern von Eigentümern. (Der Hund geht vom alten Eigentümer an den neuen Eigentümer)
Trotzdem stehen da Klauseln die besagen, dass der vorherige Eigentümer den Hund zurückfordern darf, falls er nicht beim neuen Eigentümer bleiben kann.
Person B kann nun den Hund nicht behalten und fragt A, ob sie den Hund zurück möchte. Person A verneint.
Beide suchen nach einem neuen Zuhause für den Hund und finden Person C.

Person C besucht Person B und sieht sich den Hund an, möchte diesen auch gleich mitnehmen. Person B ist einverstanden und will einen Vertrag machen.
Person C lehnt ab, denn C hat bereits mit Person A einen Vertrag unterschrieben und den Kaufpreis bezahlt.
Person B wusste davon nichts und gab den Hund an Person C weiter, da nur auf die Klausel hingewiesen wurde.
Im Nachhinein war für Person B jedoch unklar, ob diese Vertragsklauseln überhaupt gültig sind.
Immerhin wurde doch gültig Eigentum übertragen, wonach der alten Eigentümer A keine Rechte mehr an dem Tier hätte, auch nicht in Form einer Klausel.

Auf Nachfragen meinte Person A, dass der Hund bereits seit einigen Monaten wieder ihr gehört, eben seit B mitteilte, dass sie den Hund nicht behalten kann. Aber gesagt wurde nie etwas und der Hund wurde von A weder abgeholt noch besichtigt.

Nun hat womöglich Person C einen ungültigen neuen Vertrag unterschrieben, da bereits die Klausel des ersten Vertrags nicht gültig war und demnach der Hund nach wie vor im Besitz von Person B ist.

- Wem gehört nun der Hund?
- Wurde wirksam Eigentum überschrieben?
- Hat die Klausel Gültigkeit?
- Darf Person A den Hund "gratis" bei Person B wohnen lassen, obwohl es evtl wieder ihr Hund ist und sie aber davon nichts mitteilt? Ist demnach eine Aufwandsentschädigung von A nach B zu entrichten, beispielsweise wie an eine Hundepension/Hundesitter?
- Darf Person B von Person A den Kaufbetrag zurückfordern, den Person B bei einem neuen Vertrag festgelegt hätte und Person B nun entgangen ist, weil Person A den Hund ohne das Wissen von B verkauft hat?
- Gilt der Hund nun als entführt oder ausgeliehen, weil er nicht bei seinem rechtmässigen Eigentümer ist, sondern neu bei Person C oder hat B die Besitzansprüche aufgegeben, als sie den Hund Person C mitgegeben hat?
- Ist diese Besitzaufgabe rechtens, wenn Person B unter Zeitdruck die Entscheidung treffen musste und nicht zur Genüge informiert wurde von Person A?
- Kann Person C von Person A das Geld für den neuen Vertrag zurückfordern, falls dieser keine Gültigkeit mehr hat, auch wenn im Vertrag geschrieben steht, dass die Gebühr nicht zurückerstattet wird?
- Wer haftet aktuell für den Hund? Person C hat den Hund auf seinen Namen gemeldet, doch der Hund wurde bei B noch nicht abgemeldet.
- Muss Person A Hundesteuer zahlen ür die Monate in denen der Hund angeblich in ihrem Besitz war, obwohl der Hund nicht bei A wohnte?
- Die Rechtssprechung welchen Landes kommt hier zu tragen? Das Heimatland des Verkäufers oder des Käufers?


Kann wer helfen? Es scheint sehr kompliziert zu sein.
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