Schuldanerkennung anfechten

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webagent88
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Schuldanerkennung anfechten

Beitrag von webagent88 »

Hallo liebe Community

Ich bin neu hier und habe ein Problem. Für einen Kunden habe ich einen Online Shop für Autoteile erstellt. Mit grossen hin und her ging er erstmals im Juli 2015 online. Jedoch hatte der Kunde nur 2 Lieferanten und deshalb sehr wenig Artikel für das Verhältnis zu anderen ähnlichen Shops. Wie auch immer ging das hin und her bis Mitte Dezember. Wir sassen damals zusammen mit einem Unternehmensberater und schauten uns den Shop gründlich an.

Für mich war dies wie eine mündliche Abnahme wobei der Kunde seit Juli ja schon mit dem Shop arbeitete. Aufgrund von Flüssiges konnte er keine Werbung machen. Bis heute hat er 3 mal eine Kampagne für total 2000.- getätigt. Innert 8 Monaten!!! Sonst nichts an Werbung. Wie auch immer schuldete er mir das Honorar wobei wir uns zu erst mündlich bei 10k trafen. Hab die Hälfte erlassen! Ich gab ihm eine Schuldanerkennung mit Ratenzahlung zur unterschrift. Nach einer Woche kam diese unterzeichnet zurück. Seitdem, also Ende Dez. 2015 hörte ich nicht mehr viel.

Nun der Burner. Gestern kam ein Schreiben mit einigen Mängeln und wegen diesen hätte er kein Umsatz gemacht. Zudem hat er angeblich die Schuldanerkennung nur unter Zwang unterschrieben. Wenn ich nicht auf das Geld verzichte würde er Schadenersatz geltend machen.
Januar und Februar bezahlte er die Ratenzahlung ohne Probleme jeweils 500.-

Ich weiss, dass er natürlich pleite ist. Anfang Februar versandt ich in seinen Auftrag einen Newsletter an über 3500 User. Den Kundenstamm samt Lager kaufte er aus einer Liquidation. Prompt hatte er für 2 Tage einige Bestellungen. Ich glaube an die 20. Nun will er mir klar machen, dass der Shop nicht funktioniert??? Dieser basiert auf Gambio. Die Artikeldaten werden automatisch von TecDoc gefeeded.

Meine Frage. Kann er nach 3.5 Monaten die Schuldbekenntnis anfechten. Auch wenn er bereits 2 Raten schon bezahlt hat? Und bezüglich Schadenersatz wird es ja schwierig zu beweisen, dass wegen angeblichen kleinen Mängeln der Shop nichts taugt???

Danke für euer Feedback im Voraus.
StewARt
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Re: Schuldanerkennung anfechten

Beitrag von StewARt »

Puh, das ist eine ziemlich verzwickte Situation. Wobei ich erinnere mich irgendwann mal gelesen oder gehört zu haben, dass es sich um eine automatische Schuldanerkennung handelt, sobald man das erste Mal überwiesen hat, aber ob das in deinem exakten Fall auch gilt, kann ich leider nicht genau beurteilen, dafür fehlen mir einfach das Know-How und das fachliche Wissen im Rechtsbereich.

Eventuell könnte er aber mithilfe eines Gutachter, den es an dieser Stelle zu finden gibt, etwas erreichen, jedoch schätze ich seine Chancen ehrlich gesagt nicht sonderlich gut ein.

Jedenfalls wünsche ich dir für diesen Fall viel Glück und berichte uns dann über den Ausgang.
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